remineral Rohstoffverwertung & Entsorgung GmbH & Co. KG
Datum
12.06.2025
Datum der Umweltinspektion
10.02.2025
Anlagenbezeichnung
Anlage zur zeitweiligen Lagerung, zur Behandlung und zum Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Vulkanstraße 36

47053 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1.c
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.1.1; 8.12.1.1; 8.15.1; 8.11.2.4; 8.12.2 und 8.15.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
32 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
12 Stunden 45 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Abwasserwirtschaft
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Stoffstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel

Das Hallentor der Halle drei war nicht vollständig geschlossen und überschreitet die vorgeschriebene Öffnungsdauer zur Reduzierung von Staubemissionen. ¹) (Der Mangel wurde am 10.02.2025 behoben.) 

Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.