Dahlingstraße 88 und 100
47229 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abfallbewirtschaftung - Abfalltrom
- Gewerbeabfallverordnung
- Genehmigungen und Bescheide
- Anforderungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 11 Abfallverbringunggesetz (AbfVerbrG)
- Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
- Fehlerhafte Umsetzung der Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS 781) für die Betriebstankstelle¹) (Der Mangel wurde am 08.07.2024 behoben)
- Lagerung von Wassergefährdenden Stoffen ohne Auffanganne¹) (Der Mangel wurde am 26.04.2024 behoben)
- Verspätete Mitteilung der Recyclingquote gemäß der Gewerbeabfallverordnung¹) (Der Mangel wurde am 22.04.2024 behoben)
- Anderweitige Nutzung des zu reservierenden Sicherstellungsbereichtes (Der Mangel wurde am 26.04.2024 behoben)
- Formale Abweichung von den Registerpflichten gemäß Nachweisverordnung (NachwV)1) (Mangel wurde behoben)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.