Remondis Niederrhein GmbH
Datum
15.08.2024
zuletzt geändert Datum
26.06.2025
Datum der Umweltinspektion
18.04.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Behandlung, zur Lagerung und zum Umschlag nicht gefährlicher Abfälle und zur Lagerung gefährlicher Abfälle
Standort

Dahlingstraße 88 und 100

47229 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr.
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. Nr. 8.11.2.4, 8.12.1.2, 8.12.2 und 8.15.3
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
31 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
9 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abfallbewirtschaftung - Abfalltrom
  • Gewerbeabfallverordnung
  • Genehmigungen und Bescheide
  • Anforderungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 11 Abfallverbringunggesetz (AbfVerbrG)
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlerhafte Umsetzung der Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS 781) für die Betriebstankstelle¹) (Der Mangel wurde am 08.07.2024 behoben)
  • Lagerung von Wassergefährdenden Stoffen ohne Auffanganne¹) (Der Mangel wurde am 26.04.2024 behoben)
  • Verspätete Mitteilung der Recyclingquote gemäß der Gewerbeabfallverordnung¹) (Der Mangel wurde am 22.04.2024 behoben)
  • Anderweitige Nutzung des zu reservierenden Sicherstellungsbereichtes (Der Mangel wurde am 26.04.2024 behoben)
  • Formale Abweichung von den Registerpflichten gemäß Nachweisverordnung (NachwV)1) (Mangel wurde behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.