Hans-Fehr-Allee 21
45356 Essen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Genehmigungskonformität
- Abfallstromkontrolle
- Industrielles Abwasser
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
- Das Register für nicht nachweispflichte Abfälle wird nicht in Gänze rechtskonform geführt.1)
- Lagerung von Schrotten auf unbefestigter Fläche außerhalb des genehmigten Betriebsgeländes.1)
- Fehlende Auffangwanne bei der Lagerung von einwandigen Behältern zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen.2) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Nicht genehmigte Lagerung von Elektroaltgeräten und Elektroschrott.2) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Nicht genehmigte Lagerung von Verbrennungsmotor. 2) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Starke Verunreinigung durch wassergefährdende Stoffe. 2) 3) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Nachweis über Immissionsschutzbeauftragtenperson wurde nicht vorgelegt. 1)
- Nachweis über Abfallbeauftragtenperson nicht vollständig. 1)
- Fehlende ordnungsgemäße Entwässerung des Flurstücks 303.2)
- Fehlende wasserundurchlässige Flächenbefestigung zur Lagerung von Schrotten und sonstigen Abfällen.1)
- Abfüllen/Umfüllen von wassergefährdenden Stoffen ohne Abfüllfläche.2)
- Baubeginn zur Errichtung einer Entwässerungsanlage (Bau eines Regenrückhaltebeckens mit vorgeschalteter Behandlungsanlage), die derzeit nicht bescheidkonform errichtet wurde. Die Änderung wurde nicht vorab angezeigt bzw. beantragt. 1) 4)
- Nachweis der Dichtheit der neu errichteten Entwässerungsanlage (Abscheideranlage „Entwässerungsfläche E3“ und Regenrückhaltebecken) liegt nicht vor 2)
- zu klein dimensionierte Abwasserbehandlungsanlage (Abscheideranlage NG 20, Einfahrtbereich) 2) 4)
- unzureichende Prüfung des Entwässerungssystems / Nachweis der Dichtheit der Entwässerungsleitungen bzw. -bauwerke vor der Abwasserbehandlungsanlage (Abscheideranlage NG 20, Einfahrtbereich) liegt teilweise nicht vor 2) 4)
- Nicht-Einhaltungen von Nebenbestimmungen der vorhandenen BImSchGGenehmigungen, die die wasserrechtlichen Belange betreffen (z. B. Entwässerung der Lagerflächen) 2) 4)
- fehlende Genehmigung zur Indirekteinleitung gemäß § 58 WHG (Anhang 27 der Abwasserverordnung) 2) 4)
- Einleitung von belasteten Niederschlagswasser nach Vorbehandlungsanlage in die öffentliche Regenwasserkanalisation ohne erforderliche Genehmigung 2)
- Versickerung von belasteten Niederschlagswasser ohne erforderliche Erlaubnis 2)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.