Am Stadthafen 33
45356 Essen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abfallrecht
- Abwasser
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Überwachungserlass des MKULNV vom 24.09.2012
- Lagerung der Abfälle höher als genehmigt2) 4)
- Lagermenge von Boden überschritten1) (Mangel wurde behoben)
- Ungenehmigte Annahme und Lagerung eines nicht zugelassenen Abfallschlüssels2)
- Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ohne Auffangwanne sowie unsachgemäßer Umgang2)
- Asbestabfälle nicht ordnungsgemäß verpackt2) (Mangel wurde behoben)
- Lagerung in nicht genehmigten Bereichen2)
- nicht ausreichende Befeuchtung der Lager- und Fahrflächen2)
- verunreinigtes Anlagengelände2)
- Fahrwege und Kanaleinläufe zum Teil kaputt2) 4)
- genehmigte Annahmemenge für gefährliche Abfälle überschritten1)
- Annahme von Elektroaltgeräten ohne Drittbeauftragung2) 4)
- Lagerung von Elektroaltgeräten ohne Witterungsschutz1)
- Fehlende Kennzeichnung der Abfälle1) 4)
- organisatorische Mängel1)
- unvollständige Dokumentation zu den Entwässerungsanlagen1)
- Funktion, Betrieb und Wartung/Instandhaltung der Entwässerungsanlagen nicht ordnungsgemäß2)
- unzulässige Benutzung des Waschplatzes2)
- fehlende Genehmigung zur Indirekteinleitung gemäß § 58 WHG (Anhang 49 der Abwasserverordnung)1)
- Verstoß gegen die Getrennthaltungspflichten nach § 3 GewAbfV in Kombination mit Verstoß gegen das Vermischungsverbot Behandlung gefährlicher Abfälle nach § 9a KrWG2)
- Illegale Verbringungen von „grün-gelisteten“ Abfällen ins Ausland wegen Missachtung der allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 der VO (EG) 1013/20061)
- Revisionsschreiben
- Bußgeldverfahren
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.