Kuhleshütte 111
47809 Krefeld
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, allgemein
- Immissionsschutz, Luft
- Abfallstromkontrolle
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Es wurden keine Abfallbilanzen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur
Prüfung vorgelegt.
→ geringfügiger Mangel (behoben am 04.03.2025) - Fehlende fristgerechte Durchführung der wiederkehrenden Emissionsmessung
→ erheblicher Mangel (behoben durch Messung am 10.02.2025) - Unklarer Betrieb des Abluftwäschers bzgl. des Anwendungsbereichs der
42.BImSchV
→ erheblicher Mangel (behoben am 31.01.2025) - Es wurde kein Wartungsbuch der Abluftreinigungsanlage vorgelegt.
→ geringfügiger Mangel (behoben am 13.03.2025)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.