Wilhelm Schulz GmbH
Datum
15.01.2025
zuletzt geändert Datum
10.04.2025
Datum der Umweltinspektion
15.11.2024
09.12.2024
Anlagenbezeichnung
Beizanlage
Standort

Kuhleshütte 111

47809 Krefeld

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
-
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.10.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
60 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
5 Stunden 15 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Luft
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Es wurden keine Abfallbilanzen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur
    Prüfung vorgelegt.
    → geringfügiger Mangel (behoben am 04.03.2025)
  •  Fehlende fristgerechte Durchführung der wiederkehrenden Emissionsmessung
    → erheblicher Mangel (behoben durch Messung am 10.02.2025)
  • Unklarer Betrieb des Abluftwäschers bzgl. des Anwendungsbereichs der
    42.BImSchV
    → erheblicher Mangel (behoben am 31.01.2025)
  • Es wurde kein Wartungsbuch der Abluftreinigungsanlage vorgelegt.
    → geringfügiger Mangel (behoben am 13.03.2025)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.