Ohlendorffstraße 29
47809 Krefeld
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, Emissionen: Checkliste Luftreinhaltung
- Immissionsschutz, allgemein: Genehmigungskonformität
- Abwasser, allgemein
- Wasser: Grundwassermesstellung und -brunnen
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V. m. § 93 Landeswassergesetzt (LWG)
Geringfügige Mängel:
- Die Tore der Lagerhallen werden nicht konsequent geschlossen
- Bei der Container-Abfüllung geht unnötig viel Material verloren (behoben)
- Die Stauberfassungen in den Türmen 3a und 3c sind undicht (teilweise behoben)
- Offener Rohrdurchlass und offene Kabeldurchlässe am Brunnenkopf, Brunnen 1 (behoben)
Erhebliche Mängel:
- Grenzwertüberschreitung im Vorfeld der Inspektion bei der letzten Emissionsmessung (15.02.2024). Ein Genehmigungsantrag zur Errichtung einer neuen Abgasreinigung liegt der Bezirksregierung vor, ebenso eine verbindliche Verpflichtung der Betreiberin zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen.
- Revisionsschreiben mit Nachforderungen
- Ordnungsverfügung vom 26.05.2023 mit dem Ziel der Einhaltung des Standes der Technik der Luftreinhaltung, wie er in Nr. 5 der TA Luft 2021 abgebildet ist
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.