Blue Phoenix Deutschland GmbH
Datum
04.09.2024
zuletzt geändert Datum
13.09.2024
Datum der Umweltinspektion
21.06.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Bataverstraße 25

47809 Krefeld

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.1; 8.12.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
47 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • Luftreinhaltung
  • Abwasser
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid vom 29.02.2000
  • § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • TA Luft
  • AwSV
  • §§ 58,59,60 WHG  § 47 KrWG, § 11 AbfVerbrG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • TA Luft Grenzwert für Staub wird an der Stratego-Anlage nicht eingehalten2)
  • Nicht rechtzeitige Durchführung von Emissionsmessungen an der Stratego,- SA- und MV-Anlage¹)
  • Der Emissionsmessbericht der MV-Anlage liegt nicht vor¹)*
  • Betrieb einer Eigenverbrauchertankstelle ohne wasserrechtliche Zulassung¹)
  • Fahr- und Lagerflächen weisen teilweise erhebliche Schäden auf 2)4)
  • Fehlende Wartungs- und Instandsetzungspläne für Beregnungsanlagen2)*
  • Tropfverluste an der Eigenverbrauchertankstelle2)*
  • Beaufschlagte Abfüllfläche der Eigenverbrauchertankstelle¹)*
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben 

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.