Landgrafenstraße 60
41069 Mönchengladbach
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Überprüfung Genehmigungsbescheid
- Immissionsschutz
- Überprüfung der Abwassersituation
- Genehmigung nach § 16 BImSchG
- § 52 BImSchG
- § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
- Auffwangwannen mit Flüssigkeiten beaufschlagt
(Behoben am 02.04.2024) - Beschilderung der Lagerbereiche nicht mehr lesbar
- (Behoben am 02.04.2024)
- Lagerung von Eisenschrotten auf nicht zugelassener Fläche
- Überschreitung der Lagermenge von Eisenschrott
- Abdeckung des Sickerschachtes nicht tagwasserdicht ausgeführt
- Unterweisung der Mitarbeiter hinsichtlich des Umgangs mit der Versickerungsanlage ist nicht dokumentiert
- Die Kontroll- und Wartungsarbeiten an der Versickerungsanlage sind nicht dokumentiert
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.