H. Herzog KG
Datum
02.07.2024
Datum der Umweltinspektion
25.03.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Landgrafenstraße 60

41069 Mönchengladbach

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.3.b.ii und 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.2, 8.11.2.3, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2 und 8.12.3.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
26 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Überprüfung Genehmigungsbescheid
  • Immissionsschutz
  • Überprüfung der Abwassersituation
Grundlage der Umweltinspektion
  • Genehmigung nach § 16 BImSchG
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Auffwangwannen mit Flüssigkeiten beaufschlagt 
    (Behoben am 02.04.2024)
  • Beschilderung der Lagerbereiche nicht mehr lesbar
  • (Behoben am 02.04.2024)
  • Lagerung von Eisenschrotten auf nicht zugelassener Fläche
  • Überschreitung der Lagermenge von Eisenschrott
  • Abdeckung des Sickerschachtes nicht tagwasserdicht ausgeführt
  • Unterweisung der Mitarbeiter hinsichtlich des Umgangs mit der Versickerungsanlage ist nicht dokumentiert 
  • Die Kontroll- und Wartungsarbeiten an der Versickerungsanlage sind nicht dokumentiert  
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.