Boettgerstraße 27
41066 Mönchengladbach
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abnahme der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen vom 03.01.2020
- Immissionsschutz
- Abfallstromkontrolle
- Überprüfung der Abwassersituation
- Genehmigungen nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 03.01.2020
- § 52 BImSchG
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 93 LWG (Landeswassergesetz)
- Gemäß Auflage 3.3.1 sind Verunreinigungen im Anlagenbereich sowie im Einfahrts- und Ausfahrtsbereich mindestens arbeitstäglich und bei Bedarf zu entfernen. Die Reinigung erfolgt nicht arbeitstäglich.
- Das gemäß Auflage 3.3.10 geforderte Reinigungskonzept wurde nicht erstellt. (Behoben am 14.03.2024)
- Gemäß Auflage 3.4.3 ist zur Wartung, Instandhaltung und Prüfung ein Terminplan zu erstellen. Die vorhandene Liste ist unzureichend und unvollständig.
- Gemäß Auflage 5.9 ist die Funktionstüchtigkeit der Leckagesonden, der Überfüllsicherung und der Pumpe des Spänelagers entsprechend den Herstellervorgaben oder der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung zu kontrollieren. Das Ergebnis der Kontrolle ist im Betriebstagebuch festzuhalten. Eine regelmäßige Kontrolle der Funktionstüchtigkeit erfolgte bislang nicht.
- Der Generalinspektionsbericht des Koaleszenzabscheiders enthält widersprüchliche Angaben, sodass die Generalinspektion erneut durchgeführt werden muss.
- Die Errichtung und der Betrieb der Versickerungsanlage ist abweichend von dem beantragten Zustand erfolgt. Dies stellt einen Verstoß gegen Punkt 3 (Zweck der Einleitung) und die Nebenbestimmungen 6.2.1 und 6.2.6 der Versickerungserlaubnis dar.
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.