A. & P. Drekopf GmbH & Co. KG
Datum
24.03.2025
Datum der Umweltinspektion
10.12.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten und weiteren Abfällen
Standort

Boettgerstraße 27

41066 Mönchengladbach

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Keine IE-Anlage
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.9.2, 8.11.2.4, 8.12.1.2, 8.12.2, 8.12.3.2, 8.15.2 und 8.15.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
22 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
5 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abnahme der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen vom 03.01.2020
  • Immissionsschutz
  • Abfallstromkontrolle
  • Überprüfung der Abwassersituation
Grundlage der Umweltinspektion
  • Genehmigungen nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 03.01.2020
  • § 52 BImSchG
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 93 LWG (Landeswassergesetz)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Gemäß Auflage 3.3.1 sind Verunreinigungen im Anlagenbereich sowie im Einfahrts- und Ausfahrtsbereich mindestens arbeitstäglich und bei Bedarf zu entfernen. Die Reinigung erfolgt nicht arbeitstäglich. 
  • Das gemäß Auflage 3.3.10 geforderte Reinigungskonzept wurde nicht erstellt. (Behoben am 14.03.2024)
  • Gemäß Auflage 3.4.3 ist zur Wartung, Instandhaltung und Prüfung ein Terminplan zu erstellen. Die vorhandene Liste ist unzureichend und unvollständig. 
  • Gemäß Auflage 5.9 ist die Funktionstüchtigkeit der Leckagesonden, der Überfüllsicherung und der Pumpe des Spänelagers entsprechend den Herstellervorgaben oder der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung zu kontrollieren. Das Ergebnis der Kontrolle ist im Betriebstagebuch festzuhalten. Eine regelmäßige Kontrolle der Funktionstüchtigkeit erfolgte bislang nicht.
  • Der Generalinspektionsbericht des Koaleszenzabscheiders enthält widersprüchliche Angaben, sodass die Generalinspektion erneut durchgeführt werden muss.
  • Die Errichtung und der Betrieb der Versickerungsanlage ist abweichend von dem beantragten Zustand erfolgt. Dies stellt einen Verstoß gegen Punkt 3 (Zweck der Einleitung) und die Nebenbestimmungen 6.2.1 und 6.2.6 der Versickerungserlaubnis dar.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.