Harmuth Verwertung und Entsorgung GmbH & Co. KG
Datum
10.10.2025
Datum der Umweltinspektion
25.06.2025
Anlagenbezeichnung
Recyclinganlage
Standort

Geitlingstraße 101

45472 Mülheim an der Ruhr

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
26 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
1 Stunde 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
  • Wasserrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i. V. m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Unsachgemäße Lagerung von Gipsabfällen im Freien. 2,4) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Unsachgemäße Lagerung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen in der Halle. Ein Fluchtweg war nicht passierbar. 2,4) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Unsachgemäße Lagerung von AIV-Holz. Das AIV-Holz wurde nicht separat vom AI-AIII-Holz gelagert. 2,4) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Unsachgemäße Lagerung von Kühlschränken auf dem Hallenboden ohne Auffangwanne. 2)  Der Mangel wurde abgestellt.
  • Unsachgemäße Lagerung von zwei Kanistern mit wassergefährdenden Stoffe auf dem Hallenboden ohne Auffangwanne. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
    • Mangelhafte Einstellung und Wurfweite der Kreisregner.2,4) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Mangelhaftes Führen des Betriebstagebuches der Regneranlage. Die vorhandenen Mängel wurden nicht eingetragen. 2)
  • In der Lagerbestandsliste werden zum Teil falsche Daten für die genehmigten Lagermengen angegeben. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Fehlende Drittbeauftragung für die Sammlung von Elektroaltgeräten. 2)
  • Versickerung von Niederschlagswasser der Dachflächen ohne wasserrechtliche Erlaubnis. 1,4)
  • Fehlende Genehmigung zur Indirekteinleitung gemäß § 58 WHG (Anhang 27 der Abwasserverordnung) 1,4) – Die vorgelegten Antragsunterlagen werden überarbeitet.
  • Unvollständige Dokumentation zu den Abscheideranlagen. 1,4)
  • Funktion, Betrieb und Wartung/Instandhaltung der Abscheideranlagen / Abwasseranlagen war nicht ordnungsgemäß. 2,4)
  • Undichte Abscheideranlage „Eigenbedarfstankstelle“ / Nachweis der Dichtheit der Abwasserbehandlungsanlage liegt nicht vor (Prüfbericht gemäß DIN 1999-100). 2,4)
  • Undichte Abscheideranlage „Hof-/Betriebsflächen“ / Nachweis der Dichtheit der Abwasserbehandlungsanlage liegt nicht vor (Prüfbericht gemäß DIN 1999-100). 2,4) – Das vorgelegte Maßnahmenkonzept wird überarbeitet.
  • Nachweis der Dichtheit der Entwässerungsleitungen bzw. -bauwerke vor der Abwasserbehandlungsanlage (Abscheideanlage „Hof-/Betriebs-flächen“) liegt nicht vor. 2,4) – Das vorgelegte Maßnahmenkonzept wird überarbeitet.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.