Mühlenfeld & Brieden GmbH
Datum
02.01.2025
Datum der Umweltinspektion
05.11.2024
Anlagenbezeichnung
Lagerung von Elektroaltgeräten
Standort

Langenkamp 19

45475 Mülheim an der Ruhr

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
5 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten: 

  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
  • Wasserrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52a BlmSchG
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Auskunft nach § 31 Abs. 1 BImSchG wurde nicht fristgerecht vorgelegt. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von Elektroaltgeräten im Freien ohne Witterungsschutz. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von Kühlgeräten im Freien ohne Auffangwanne und Witterungsschutz. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.