Buschhausener Str.151
46049 Oberhausen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abwasser
- Genehmigungen
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- § 100 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. m. § 93 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
- Genehmigungen
- Fläche um IBC für Asphalttrennmittel stark verunreinigt2) (Mangel behoben)
- witterungsgeschützte Lagerung von pechhaltigen Straßenaufbruch nicht ausreichend2)4) (Mangel behoben)
- Lagerung oberhalb der Schüttboxwände bzw. vor den Schüttboxen1) (Mangel behoben)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.