Eurovia Industrie GmbH
Datum
19.12.2024
zuletzt geändert Datum
24.02.2025
Datum der Umweltinspektion
24.10.2024
Anlagenbezeichnung
Asphaltmisch- und Recyclingwerk
Standort

Buschhausener Str.151

46049 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1.b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 2.15; 8.11.1.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
12 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden 35 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abwasser
  • Genehmigungen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • § 100 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. m. § 93 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
  • Genehmigungen
     
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fläche um IBC für Asphalttrennmittel stark verunreinigt2) (Mangel behoben)
  • witterungsgeschützte Lagerung von pechhaltigen Straßenaufbruch nicht ausreichend2)4) (Mangel behoben)
  • Lagerung oberhalb der Schüttboxwände bzw. vor den Schüttboxen1) (Mangel behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.