Roco Baustoffe GmbH
Datum
31.05.2024
zuletzt geändert Datum
15.07.2024
Datum der Umweltinspektion
24.04.2024
Anlagenbezeichnung
Bauschuttaufbereitungs- und Umschlaganlage
Standort

Buschhausener Str. 153

46049 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
19 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz 
  • Abfallrecht
  • Ersatzbaustoffverordnung
  • Wasserrecht
  • Genehmigungen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Überwachungserlass des MKULNV vom 24.09.2012
  • § 100 WHG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • verunreinigtes Anlagengelände 2) (Mangel wurde behoben)
  • genehmigte Lagerfläche wurde überschritten 1) (Mangel wurde behoben)
  • Errichtung einer Anlage ohne abschließend Eignungsfeststellung 1) (Mangel wurde behoben)
  • Befeuchtung Bodenlager nicht vollständig möglich 2) (Mangel wurde behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.