Uhlandstraße 20
42549 Velbert
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abfallwirtschaft
- AwSV
- Wasserrecht
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
- Lagerung von Elektroaltgeräten ohne Witterungsschutz1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Schutzschicht aus Verbundsteinpflaster in Box 14 für emulsionsbehaftete Späne war an einigen Stellen defekt.1) ) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Mitteilung zur Änderung der Betriebsorganisation wurde nach dem Weggang des Verantwortlichen nicht fristgerecht vorgelegt.1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von ölhaltigen Schrotten in der nicht eignungsfestgestellten Lagerbox Nr. 9.1)
- Die wiederkehrende AwSV-Prüfungen der Boxen 1 + 12 wurde nicht durchgeführt.1)
- Verstoß gegen § 24 Abs. 4 NachwV - Das Inputregister für nicht gefährliche nicht nachweispflichtige Abfälle entsprach nicht den
gesetzlichen Vorgaben.1) ) Der Mangel wurde abgestellt. - Verstoß gegen § 24 Abs. 5 NachwV - Das Outputregister für nicht gefährliche nicht nachweispflichtige Abfälle entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben.1) ) Der Mangel wurde abgestellt.
- Verstoß gegen formelle Anforderungen der Indirekteinleitgenehmigung - fehlende Selbstüberwachungsergebnisse.1)
- Verstoß gegen die materiellen Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb von Abwasseranlagen - fehlende Dichtheitsprüfung nach Sanierung.2)
- Verstoß gegen die materiellen Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb von Abscheideranlagen - nicht nachgewiesene Dichtheit.2)
- Verstoß gegen die materiellen Anforderungen der SüwVO Abw – nicht fristgerecht durchgeführte Zustands- und Funktionsprüfung der vorhandenen Abwasserleitungen.2)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.