Heinrich Schmitz GmbH & CO. KG
Datum
29.10.2024
Datum der Umweltinspektion
29.05.2024
18.06.2024
Anlagenbezeichnung
Schrottplatz
Standort

Uhlandstraße 20

42549 Velbert

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.3.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
26 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abfallwirtschaft
  • AwSV
  • Wasserrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Lagerung von Elektroaltgeräten ohne Witterungsschutz1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Die Schutzschicht aus Verbundsteinpflaster in Box 14 für emulsionsbehaftete Späne war an einigen Stellen defekt.1) ) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Die Mitteilung zur Änderung der Betriebsorganisation wurde nach dem Weggang des Verantwortlichen nicht fristgerecht vorgelegt.1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von ölhaltigen Schrotten in der nicht eignungsfestgestellten Lagerbox Nr. 9.1)
  • Die wiederkehrende AwSV-Prüfungen der Boxen 1 + 12 wurde nicht durchgeführt.1)
  • Verstoß gegen § 24 Abs. 4 NachwV - Das Inputregister für nicht gefährliche nicht nachweispflichtige Abfälle entsprach nicht den
    gesetzlichen Vorgaben.1) ) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Verstoß gegen § 24 Abs. 5 NachwV - Das Outputregister für nicht gefährliche nicht nachweispflichtige Abfälle entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben.1) ) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Verstoß gegen formelle Anforderungen der Indirekteinleitgenehmigung - fehlende Selbstüberwachungsergebnisse.1)
  • Verstoß gegen die materiellen Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb von Abwasseranlagen - fehlende Dichtheitsprüfung nach Sanierung.2)
  • Verstoß gegen die materiellen Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb von Abscheideranlagen - nicht nachgewiesene Dichtheit.2)
  • Verstoß gegen die materiellen Anforderungen der SüwVO Abw – nicht fristgerecht durchgeführte Zustands- und Funktionsprüfung der vorhandenen Abwasserleitungen.2)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.