LVR-Klinik Bedburg-Hau (Rheinische Kliniken)
Datum
02.02.2024
zuletzt geändert Datum
27.03.2024
Datum der Umweltinspektion
04.12.2023
Anlagenbezeichnung
Feuerungsanlage mit Dampfkessel
Standort

Bahnstraße 6

47551 Bedburg-Hau

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
-
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 1.2.3.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
25 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
Bezirksregierung Düsseldorf: Dez. 52 und Dez. 54
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abfallstromkontrolle:
  • Abwasser, Abwasserdirekteinleitung:
  • Abwasser, Abwasserindirekteinleitung:
  • Abwasser, Kanalnetz:
  • Immissionsschutz, allgemein: 
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 93 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Immissionsschutz: Umfangreiche Organisations- und Dokumentationsmängel im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Anforderungen1).
  • Abfallwirtschaft: Auskunft gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KrWG wurde nicht erteilt1).
  • Wasserwirtschaft: Erloschene Indirekteinleitergenehmigung Waschplatz1).
  • Wasserwirtschaft: Überschreitungen der Temperaturüberwachungswerte bei der Versickerung von Kühlwasser in den Untergrund2).
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.