CS Additive GmbH
Datum
26.09.2018
zuletzt geändert Datum
07.09.2018
Datum der Umweltinspektion
09.05.2018
Anlagenbezeichnung
Herstellung von Kohlenstoffpellets
Standort

Stiegstr. 87- 91

41379 Brüggen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 6.8
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.7
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
34 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Dezernat 56 - Betrieblicher Arbeitsschutz
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz- und Wasserrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verstoß gegen formelle Anforderungen aufgrund einer fehlenden Indirekteinleitergenehmigung
  • Dokumentationspflicht nach AwSV nicht vollständig eingehalten
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.