Klinkerwerke H.W. Muhr GmbH & Co.KG
Datum
17.11.2023
zuletzt geändert Datum
22.01.2024
Datum der Umweltinspektion
19.09.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse
Standort

Fackeldeystraße 80

46446 Emmerich am Rhein

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 3.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 2.10.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
23 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden 15 Minuten
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Weiteres
  • Abwasser, Kanalnetz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Abwasserteilstrom ohne Einleiterlaubnis²) [Antragsunterlagen wurden mittlerweile ergänzt]
  • Meldekette zur Infomationsweitergabe bei Schadensfällen nicht verschriftlicht¹) [Mangel bereits behoben]
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.