Oleon GmbH
Datum
30.06.2016
Datum der Umweltinspektion
16.03.2016
Anlagenbezeichnung
Gesamtes Betriebsgelände (anlagenübergreifende Inspektion)
Standort

Industriestr. 10

46446 Emmerich am Rhein

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
14 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Entnahme von Oberflächenwasser
  • Einleitung von Abwasser in den Rhein
  • Indirekteinleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation der Stadt Emmerich
  • Kanalnetzbetrieb
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 116 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 8 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Über-wachungsverordnung (IZÜV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
Geringfügiger Mangel beim Betrieb von Messgeräten (Oberflächenwasserentnahme). 4) Geringfügige Mängel bei der Dokumentation der Kanalnetz-Zustandserfassung.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.