Akzo Nobel Hilden GmbH
Datum
17.08.2021
zuletzt geändert Datum
29.12.2021
Datum der Umweltinspektion
08.07.2021
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lackherstellung
Standort

Düsseldorfer Straße 96 - 100

40721 Hilden

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.10
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
24 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
    Anforderungen nach Nr. 5.2.6 TA-Luft 2002, 44. BImSchV
  • Vorbeugender Gewässerschutz
    - AwSV-Anlagendokumentation nach § 43 AwSV
    - AwSV-Prüfberichte
    - AwSV-Sanierungskonzept
    - Eignungsfeststellung nach § 63 WHG für das Tanklager 2
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Ändern einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ohne die erforderliche Eignungsfeststellung nach § 63 WHG2) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
  • Ändern einer Anlage ohne die erforderliche Bestätigung nach § 15 Abs. 2a Satz 3 BImSchG1) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.