Düsseldorfer Straße 96 - 100
40721 Hilden
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
Anforderungen nach Nr. 5.2.6 TA-Luft 2002, 44. BImSchV - Vorbeugender Gewässerschutz
- AwSV-Anlagendokumentation nach § 43 AwSV
- AwSV-Prüfberichte
- AwSV-Sanierungskonzept
- Eignungsfeststellung nach § 63 WHG für das Tanklager 2
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Ändern einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ohne die erforderliche Eignungsfeststellung nach § 63 WHG2) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Ändern einer Anlage ohne die erforderliche Bestätigung nach § 15 Abs. 2a Satz 3 BImSchG1) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.