3M Deutschland GmbH - Separation and Purification Sciences Division
Datum
28.10.2016
zuletzt geändert Datum
19.12.2016
Datum der Umweltinspektion
26.08.2016
02.09.2016
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung gefährlicher Stoffe
Standort

Neusser Str. 200

41363 Jüchen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. keine IE-Anlage
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. keine genehmigungsbedürftige Anlage
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
9 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz allgemein
  • Abwassereinleitung (Versickerung von Niederschlagswasser)
  • Kanalnetzbetrieb
  • VAwS-Anlagen
Grundlage der Umweltinspektion
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Beschreibung der Mängel

-

Veranlasste Maßnahmen

-

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.