Wüllschlag 100
47546 Kalkar
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abwasser
- Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Lagerung ohne Silageplatte1)
- Gülle aus Freilaufstall mit befesigter Betonplatte lief in unbefestigten Untergund2)
- Leckanzeige Dieseltankstelle ohne Flüssigkeit
- AdBlue Tank und teilweise Betriebmittel ohne Auffangwanne1)
- Abfüllfläche für Dieseltankstelle und AdBlue fehlt2)
- Antrag für die wasserrechtliche Erlaubnis nach Änderung der abwasserrelevanten Anlagen wurde noch nicht gestellt1)
Revisonsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.