Landwirtschaftlicherbetrieb Michael Neienhuis
Datum
24.08.2023
zuletzt geändert Datum
14.09.2023
Datum der Umweltinspektion
23.05.2023
Anlagenbezeichnung
Milchviehbetrieb inklusive Jungtieraufzucht
Standort

Wüllschlag 100

47546 Kalkar

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 7.1.5
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
16 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Lagerung ohne Silageplatte1)
  • Gülle aus Freilaufstall mit befesigter Betonplatte lief in unbefestigten Untergund2)
  • Leckanzeige Dieseltankstelle ohne Flüssigkeit
  • AdBlue Tank und teilweise Betriebmittel ohne Auffangwanne1)
  • Abfüllfläche für Dieseltankstelle und AdBlue fehlt2)
  • Antrag für die wasserrechtliche Erlaubnis nach Änderung der abwasserrelevanten Anlagen wurde noch nicht gestellt1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisonsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.