Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Datum
23.05.2024
Datum der Umweltinspektion
21.03.2023
Anlagenbezeichnung
Abfallbehandlungsanlage
Standort

Am Selder 9

47906 Kempen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.4, 8.12.1.2, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
32 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
8 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abwasser
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • unvollständige Dokumentation zu den Abscheideranlagen1) (Der Mangel wurde behoben.)
  • Funktion, Betrieb und Wartung der Abwasserbehandlungsanlagen nicht ordnungsgemäß1)2) (Der Mangel wurde behoben.)
  • fehlender Nachweis der Dichtheit an den Entwässerungsbauwerken2) (Der Mangel wurde behoben.)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.