TanQuid GmbH & Co. KG
Datum
28.01.2022
zuletzt geändert Datum
28.02.2022
Datum der Umweltinspektion
10.11.2021
Anlagenbezeichnung
Tanklager Neuss II
Standort

Königsberger Str. 19

41460 Neuss

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 9.2.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
53 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • Abwasser, Abwasserbehandlung
  • Vorbeugender Gewässerschutz
  • Weiteres: Überprügung von Zulassungsbescheiden
    - Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 27.07.2012
    - Eignungsfeststellungen nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.08.2017 und vom 21.06.2018
Grundlage der Umweltinspektion

§ 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Änderung des Tanklagers durch Errichtung eines Abfüllplatzes ohne die vorherige Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG, fehlender Nachweis der Dichtigkeit des Abfüllplatzes1)
  • Fehlende Dokumentation zur Entleerung und Reinigung von Auffangblechen im Bereich der Schiffsverladestelle1) - Der Mangel wurde inzwischen behoben
  • Fehlende Nachweis über technische Sicherung der Gleisanlage während des Entleerung von Eisenbahnkesselwagen2) - Der Mangel wurde inzwischen behoben
  • Fehlender Nachweis über die Untersuchung und ordnungsgemäße Entsorgung des beim Umbau der Gleisanlage ausgekofferten Bodenmaterials2)
  • Undichtigkeit des Leichflüssigkeitsabscheiders2) - Der Mangel wurden inzwischen behoben
  • Mängel bei der Kennzeichnung des Leichflüssigkeitsabscheiders (fehlendes Typschild) und der Dokumentation der Entleerung/Entsorgung des Leichflüssigkeitsabscheiders1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.