B+R Baustoff-Handel und -Recycling Düsseldorf-Neuss GmbH
Datum
11.04.2023
zuletzt geändert Datum
04.04.2023
Datum der Umweltinspektion
12.12.2022
Anlagenbezeichnung
Bauschuttrecyclinganlage
Standort

Im Gleisdreieck 5

41460 Neuss

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 2.2; 8.11.2.4; 9.11.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutzrecht allgemein
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutz-rechtlicher Bescheide und Anzeigen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Immissionsschutzrechtliche Bescheide und Anzeigen
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe nicht ordnungsgemäß gereinigt 1)
    (Mangel behoben, Nachweis (NW) 20.12.2022)
  • Überschreitung der maximal zugelassenen Lagerhöhe von Haufwerken 1)
    (Mangel behoben, NW 20.12.2022)
  • Fehlende Kennzeichnung und Getrenntlagerung von Abfällen1)
    (Mangel behoben NW 20.12.2022)
  • Keine flächendeckende Befeuchtung auf dem Betriebsgelände1)
    (Mangel behoben NW 20.12.2022)
Veranlasste Maßnahmen
  • Ausführungen im Revisionsschreiben
  • Nachweise der Mangelbehebung von Betreiberseite

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.