Schelmrather Hof 2
41472 Neuss
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abnahme der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen vom 18.06.2018, 07.05.2020 und 17.12.2020
- Abfallstromkontrolle
- Überprüfung der Abwassersituation
- Genehmigungen nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 11 AbfVerbrG (Abfallverbringungsgesetz)
- Fehlende Kontrolle und Reinigung einer Auffangwanne zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen1) Die Durchführung der Reinigung wurde am 15.04.2023 mitgeteilt.
- Gemäß Auflage 1.8 des Bescheides vom 18.06.2018 ist eine Betriebstagebuch zu führen. Das Betriebstagebuch ist unvollständig.
- Registerführung gem. § 49 KrWG i. V. m. § 24 NachwV: einige Angaben gem. § 24 NachwV sind nicht vollständig1)
- Tätigkeit der Abfallbeförderung im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gem. § 49 KrWG nicht rechtzeitig angezeigt1)
- Fehlendes Betriebstagebuch zu den Abwasseranlagen1)
Mit E-Mail vom 16.03.2023 erfolgte der Nachweis darüber, dass das Betriebstagebuch seit Ende Januar 2023 geführt wird. - Beschädigte Tauchwand am Regenklärbecken1)
- Fehlende Selbstüberwachung chemischer Parameter gemäß der Versickerungserlaubnis2)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.