Container Becker GmbH
Datum
30.01.2024
Datum der Umweltinspektion
02.10.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen
Standort

Osterather Str. 6d

41460 Neuss

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.2, 8.12.1.1, 8.15.2, 8.15.3, 8.11.2.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
18 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • Management und Betriebsorganisation 
  • AwSV 
  • Abwasserwirtschaft
Grundlage der Umweltinspektion
  • Genehmigungsbescheid vom 26.03.2007, Az.: 53.3.03-GV57/06-Bu
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG 
  • § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe (hier: Adblue) nicht ordnungsgemäß gereinigt1) (Mangel am 19.10.2023 behoben) 
  • Versäumnis der fristgerechten Einreichung der Abfalljahresberichte1) (Berichte wurden zum 15.01.2024 nachgereicht) 
  • Nicht genehmigungskonforme Versickerung von Niederschlagswasser1) (ein überarbeitetes Entwässerungskonzept wurde zum 15.01.2024 vorgelegt)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.