Lintorfer Weg 83
40885 Ratingen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Genehmigungskonformität
- Abfallwirtschaft
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 52 BImSchG
- § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
- § 47 KrWG
- Überschreitung der zulässigen Gesamtlagermenge in der Grünschnittaufbereitung ohne die erforderliche Anzeige.2)
- Die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasseranlagen wurde nicht durchgeführt.2, 4)
Die Prüfung wurde teilweise durchgeführt, es fehlen ausreichende Dokumentationen. - Die Prüfung des Betriebswassersystems wurde nicht durchgeführt.2, 4)
Die Prüfung wurde teilweise durchgeführt, es fehlen ausreichende Dokumentationen. - Die Prüfung des Prozesskreislaufwassersystems wurde nicht durchgeführt.2, 4)
Die Prüfung befindet sich derzeit in der Ausschreibungsphase mit der Absicht einer Umsetzung spätestens im 2. Quartal 2024. - Einleitung von Niederschlagswasser ohne gültige Erlaubnis.2,4)
Ein Antrag wurde eingereicht. - Nicht ordnungsgemäßer Betrieb von Abscheideranlagen (fehlende Generalinspektionsberichte)1)
- Verstoß gegen formelle Anforderungen der SüwVO Abw (fehlende Betriebsanweisung und Überwachungsberichte)1, 4)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.