Ludwigstraße 12
47495 Rheinberg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Deponie
- Wasserwirtschaft
- § 47 KrWG
- § 22a DepV
- §100 WHG
- 1. Keine Fernüberwachung der Sickerwasserpumpe bei Betriebsstörungen.1)
- 2. Nebenbestimmung zum Betrieb der Sickerwasserleitung wird nicht erfüllt.1)
- 3. Betriebsanweisung zur Sickerwasserleitung existiert nicht1)
- 4. Die notwendige Sorgfaltspflicht in Wartung und Betrieb der Abwasseranlage wurde erkennbar nicht an den Tag gelegt. Verstoß gegen § 60 Abs. 1 WHG.2)
- 5. Eine Mitteilung über die sich aufbauende Problematik mit der Sickerwasserleitung und der letztliche Ausfall sowie die beabsichtigten Gegenmaßnahmen wurden nicht der Behörde mitgeteilt, obwohl dies Einfluss auf die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse und die Umwelt haben kann.2)
- 6. Die Störung der Sickerwasserleitung wurde nicht in das Betriebstagebuch eingetragen. Auch nicht der zunehmende Druckverlust im Jahr 2022 und die ergriffenen Gegenmaßnahmen.1)
- Zu Nr. 1: Es ist in Absprache mit der Behörde ein Konzept zur Fernüberwachung der Sickerwasserpumpe zu erstellen und umzusetzen.
- Zu Nr.2 und 4: Es ist in Absprache mit der Behörde ein Konzept zur Reinigungen und Instandsetzung der Leitung zu erstellen und bis zum 31.3.23 vorzulegen. Die Frist ist bis zum 17.05.2023 verlängert worden.
- Zu Nr.3: Nach Instandsetzung der Leitung ist nach dem neuen Konzept die Betriebsanweisung zu aktualisieren und vorzulegen.
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.