Steag Kraftwerks- Grundstücksgesellschaft mbH
Datum
16.12.2020
Datum der Umweltinspektion
17.11.2020
Anlagenbezeichnung
Biogasanlage
Standort

Drießen 5

47495 Rheinberg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. --
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.6.3.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
18 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Kreis Wesel, LANUV
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
• AwSV: AwSV-Prüfbericht
• Immissionsschutz, allgemein:
• Immissionsschutz, Emissionen:

Grundlage der Umweltinspektion

§ 52 BImSchG

Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Emissionsmessbericht wurde nicht fristgerecht vorgelegt
  • wiederkehrende Emissionsmessung war unvollständig, nicht alle Parameter wurden gemessen
  • AwSV-Prüfung lag dem Betreiber nicht vor - mangelnde Verfolgung von Prüfungen
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.