Henkel AG & Co. KGaA
Datum
24.11.2023
zuletzt geändert Datum
27.11.2023
Datum der Umweltinspektion
25.10.2023
Anlagenbezeichnung
Methylcellulose-Herstellung
Standort

Henkelstraße 67

40589 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
18 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit dem Schwerpunkt:
  • Immissionsschutz, Emissionen: Checkliste Luftreinhaltung/ Emissionsmessungen
  • Immissionsschutz, allgemein: Mantelbogen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Nachträgliche Anordnungen nach § 17 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlende Auflistung vorhandener Emissionsquellen in der Emissionserklärung 2020
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.