DCH Düsseldorfer Container-Hafen GmbH
Datum
21.01.2019
Datum der Umweltinspektion
28.05.2021
26.10.2018
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Lagern gefährlicher Stoffe
Standort

Wesermünder Str. 17

40221 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
keine IED-Anlage
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 9.3.2 der 4.BImSchV
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
13 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Genehmigungskonformität
Grundlage der Umweltinspektion
§ 52 BImSchG Genehmigung vom 17.11.1998 mit Teil-Verzichtserklärungen
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
Mängel bei der Einhaltung genehmigungs- und gefahrstoffrechtlicher Anforderungen
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.