BASF Personal Care and Nutrition GmbH
Datum
06.07.2022
zuletzt geändert Datum
20.07.2022
Datum der Umweltinspektion
17.05.2022
Anlagenbezeichnung
Sulfierung G (Tensidherstellung)
Standort

Henkelstr. 67

40589 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.k
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.11
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
25 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Vorbeugender Gewässerschutz (AwSV): Prüfung der Checkliste für Tanklager T43
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V. m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Abgeplatzte Beschichtung vor dem Tank B517 innerhalb der Tanktasse des Tanklagers T43 (Mangel behoben am 29.06.2022)
  • Fehlende bzw. unzureichende Leckagerückhaltung eines IBC an der Abfüllstelle AB33; fehlender Anfahrschutz (Mangel behoben am 06.07.2022)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.