Fromberger Erze Mineralien Handelsgesellschaft mbH & Co. KG
Datum
29.03.2023
Datum der Umweltinspektion
21.10.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Umschlag von Schüttgütern und nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Baldusstraße 14

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 9.11.1, 9.15.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
11 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • Stoffstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BundesImmissionsschutzGesetz (BImSchG)
  • § 47 KreiswirtschaftsGesetz (KrWG)
  • § 5 KreiswirtschaftsGesetz (KrWG)
  • Bescheide und Anzeigen nach BundesImmissionsschutzGesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.