De Beijer Logistik Duisburg GmbH
Datum
09.12.2022
zuletzt geändert Datum
26.08.2022
Datum der Umweltinspektion
26.05.2022
29.06.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Umschlag von Abfällen, Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, Behandlung nicht gefährlicher Abfälle, zeitweise Lagerung von Eisen und Nichteisen-Schrott und Umschlag staubender Güter
Standort

Baldusstraße 20

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.2, 8.12.3.1, 8.15.3 und 9.11.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
32 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abfallbewirtschaftung – Abfallstrom
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 KrWG
  • § 11 AbfVerbrG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Bei dem Register für nicht nachweispflichtige Abfälle fehlten teilweise die Angaben zur Herkunft und dem Verbleib der Abfälle.1)
  • Die Dokumente für die grenzüberschreitende Abfallverbringung im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten (Anhang-VII-Dokumente) wurden nach der Abfallannahme und -behandlung nicht ordnungsgemäß unterschrieben.1)
  • Durch fehlende Auskünfte (Unterlagen, Informationen) und Mitwirkung konnte die Einstufung und ggf. ordnungsgemäße Entsorgung einiger Abfälle/Materialen nicht abschließend überwacht werden.2)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • Bußgeldverfahren

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.