Caramba Chemie GmbH & Co. KG
Datum
24.10.2023
zuletzt geändert Datum
18.10.2023
Datum der Umweltinspektion
24.04.2023
26.06.2023
31.08.2023
Anlagenbezeichnung
Herstellung von Reinigungsmitteln und Hohlraumkonservierung
Standort

Wanheimer Str. 334-336

47055 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 10.8, 9.1.1.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
36 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
9 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallbewirtschaftung - Abfallstrom
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung am Standort war nicht ausreichend nachvollziehbar 2) (der Mangel wurde behoben)
  • der Zugriff auf das Register für nachweispflichtige Abfälle war nicht vollumfänglich möglich 1) (der Mangel wurde behoben)
  • Abfälle lagerten auf ungeeigneten Flächen 2) (der Mangel wurde behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • erneute Kontrollen vor Ort
  • Besprechungen mit Betreiberin

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.