Kaiser-Wilhelm-Straße 100
(Werk Schwelgern)
47166 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abfallstromkontrolle
- Immissionsschutz, allgemein
- Immissionsschutz, Emissionen
- AwSV
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gießhalle Ost und West: Türen zur Schlackengranulation stark korrodiert, so dass die Dampfschwaden aus der Schlackegranulation nicht zurückgehalten werden können1)
- Gießhalle West: Tor lässt sich nicht schließen2) (Mangel wurde behoben)
- Gießhalle Ost: Tor konnte wg. fehlender Lamelle im Rolltor nicht vollständig geschlossen werden1) (Mangel wurde behoben)
- Dieseltank HO2 Rückkühlanlage mit Abfüllplatz: Aufkantung am Abfüllplatz defekt1) (Mangel wurde behoben)
- Dieseltank HO2 Rückkühlanlage mit Abfüllplatz: Ölabscheider des Abfüllplatzes wies Mängel auf.2) (Die Mängel wurden im Rahmen der durch den Betreiber zu veranlassenden Prüfung durch eine sachkundige Person festgestellt.)
- Emissionsgrenzwert für Schwefeldioxid an der Gießhallenentstaubung war nach vorliegendem Messbericht in 2021 überschritten. Ein Antrag auf Änderung der entsprechenden Nebenbestimmung liegt vor. Über den
Antrag wurde noch nicht entschieden.1)4)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.