thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
18.04.2023
zuletzt geändert Datum
28.08.2023
Datum der Umweltinspektion
10.03.2023
22.03.2023
07.07.2023
Anlagenbezeichnung
Werk Schwelgern, Hochofen 2 - Anlage zur Herstellung von Roheisen zur Weiterverarbeitung zu Rohstahl, bei denen sich Gewinnungs- und Weiterverarbeitungseinheiten nebeneinander befinden und in funktioneller Hinsicht miteinander verbunden sind (Integriertes Hüttenwerk)
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Schwelgern)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.2
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.2.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
55 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
21 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallstromkontrolle
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Emissionen
  • AwSV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Gießhalle Ost und West: Türen zur Schlackengranulation stark korrodiert, so dass die Dampfschwaden aus der Schlackegranulation nicht zurückgehalten werden können1)
  • Gießhalle West: Tor lässt sich nicht schließen2) (Mangel wurde behoben)
  • Gießhalle Ost: Tor konnte wg. fehlender Lamelle im Rolltor nicht vollständig geschlossen werden1) (Mangel wurde behoben)
  • Dieseltank HO2 Rückkühlanlage mit Abfüllplatz: Aufkantung am Abfüllplatz defekt1) (Mangel wurde behoben)
  • Dieseltank HO2 Rückkühlanlage mit Abfüllplatz: Ölabscheider des Abfüllplatzes wies Mängel auf.2) (Die Mängel wurden im Rahmen der durch den Betreiber zu veranlassenden Prüfung durch eine sachkundige Person festgestellt.)
  • Emissionsgrenzwert für Schwefeldioxid an der Gießhallenentstaubung war nach vorliegendem Messbericht in 2021 überschritten. Ein Antrag auf Änderung der entsprechenden Nebenbestimmung liegt vor. Über den
    Antrag wurde noch nicht entschieden.1)4)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.