thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
11.04.2024
zuletzt geändert Datum
27.05.2024
Datum der Umweltinspektion
27.03.2024
Anlagenbezeichnung
Feuerbeschichtungsanlage 1 (FBA 1) - Im Sendzimir-Verfahren wird Bandstahl kontinuierlich mit Zink bzw. Aluminium beschichtet. Die Bänder werden thermisch gereinigt, wärmebehandelt, durch eine flüssige Zink- bzw. Zink-Aluminium-Schmelze geführt und abschließend mit einer Chrom-III-Schicht überzogen
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Bruckhausen)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.3.c
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.9.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
47 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
5 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallstromkontrolle
  • AwSV
  • Immissionsschutz, Luft
  • Immissionsschutz, allgemein
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Auffangwanne einer AwSV-Anlage war verschmutzt1) (Mangel behoben)
  • Aufbewahrung von Unterlagen gemäß Artikel 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 unvollständig1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.