thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
01.02.2024
zuletzt geändert Datum
04.04.2024
Datum der Umweltinspektion
03.11.2023
14.11.2023
06.12.2023
Anlagenbezeichnung
Abfallsammelstelle
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Beeckerwerth)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1b, 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.1, 8.12.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
46 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
11 Stunden 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide und Anzeigen 
  • Management und Betriebsorganisation
  • AwSV (Zustandsbesichtigung, Wiederkehrende Prüfung, Prüfberichte)
  • Altanlagensanierung nach TA Luft / ABA-VwV
  • Umgang mit Abfällen die zur Selbstzersetzung oder –entzündung neigen 
  • Prüfung von Nebenbestimmungen der Indirekteinleitgenehmigung 
  • Prüfung von Nebenbestimmungen der Genehmigung der Mall-Regenwasserbehandlungsanlage
  • Prüfung der Erfüllung von Anforderungen der SüwVO Abw
  • Generalinspektion der Ölabscheider nach DIN 1999-Teil 100
  • Mall-Regenwasserbehandlungsanlage
  • Probenahmestellen
  • Überdachte Sammelbecken für ölhaltige Rückstände
  • Annahme und Behandlung der verschiedenen Abfallströme
  • Abfalldeklaration und der weiteren Entsorgung
  • Nationale und internationale Anforderungen an eine Entsorgung
  • Abfallnachweisverfahren
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 93 Landeswassergesetz (LWG) 
  • Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • Anzeige nach § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
     
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • starke Verschmutzung von Teilen des Betriebsgeländes durch nicht angepasste Lagerung eines Abfalls1)  
    Der Mangel ist behoben.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.