Kaiser-Wilhelm-Straße 100
(Werk Beeckerwerth)
47166 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Einhaltung / Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide und Anzeigen
- Management und Betriebsorganisation
- AwSV (Zustandsbesichtigung, Wiederkehrende Prüfung, Prüfberichte)
- Altanlagensanierung nach TA Luft / ABA-VwV
- Umgang mit Abfällen die zur Selbstzersetzung oder –entzündung neigen
- Prüfung von Nebenbestimmungen der Indirekteinleitgenehmigung
- Prüfung von Nebenbestimmungen der Genehmigung der Mall-Regenwasserbehandlungsanlage
- Prüfung der Erfüllung von Anforderungen der SüwVO Abw
- Generalinspektion der Ölabscheider nach DIN 1999-Teil 100
- Mall-Regenwasserbehandlungsanlage
- Probenahmestellen
- Überdachte Sammelbecken für ölhaltige Rückstände
- Annahme und Behandlung der verschiedenen Abfallströme
- Abfalldeklaration und der weiteren Entsorgung
- Nationale und internationale Anforderungen an eine Entsorgung
- Abfallnachweisverfahren
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Anzeige nach § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- starke Verschmutzung von Teilen des Betriebsgeländes durch nicht angepasste Lagerung eines Abfalls1)
Der Mangel ist behoben.
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.