Arnold-Dehnen-Str. 20-24
47138 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, Lärm, Luft und Gerüche
- Abfallstromkontrolle
- Industrieabwasser
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 8 Industriekläranlage-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
- Vorgeschriebene technische Maßnahmen zur Verminderung von diffusen Emissionen waren nicht umgesetzt. Die fehlenden technischen Maßnahmen werden durch eine organisatorische Maßnahme teilweise kompensiert.1)
Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt. - Vorgeschriebene technische Maßnahmen zur Verminderung von Geruchsemissionen waren nicht umgesetzt.1)
Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt. - Die von der Arbeitsstätte ausgehenden Geräuschimmissionen waren an zwei Immissionsorten minimal überschritten1)
Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt. Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben. - Vorgeschriebene Emissionsmessungen an einer Abluftquelle wurden nicht vorgenommen.2) Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben.
- Revisionsschreiben, Prüfung eines Zwangsgeldfestsetzung, Prüfung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.