Köppen GmbH
Datum
27.04.2023
zuletzt geändert Datum
21.05.2024
Datum der Umweltinspektion
27.02.2023
Anlagenbezeichnung
Transportbehälterreinigungsanlage
Standort

Arnold-Dehnen-Str. 20-24

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 10.21
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
50 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
18 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, Lärm, Luft und Gerüche
  • Abfallstromkontrolle
  • Industrieabwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 8 Industriekläranlage-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Vorgeschriebene technische Maßnahmen zur Verminderung von diffusen Emissionen waren nicht umgesetzt. Die fehlenden technischen Maßnahmen werden durch eine organisatorische Maßnahme teilweise kompensiert.1)
    Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
  • Vorgeschriebene technische Maßnahmen zur Verminderung von Geruchsemissionen waren nicht umgesetzt.1)
    Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
  • Die von der Arbeitsstätte ausgehenden Geräuschimmissionen waren an zwei Immissionsorten minimal überschritten1)
    Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt. Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben.
  • Vorgeschriebene Emissionsmessungen an einer Abluftquelle wurden nicht vorgenommen.2) Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben, Prüfung eines Zwangsgeldfestsetzung, Prüfung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.