Westlake Epoxy GmbH
Datum
09.11.2023
Datum der Umweltinspektion
05.09.2023
Anlagenbezeichnung
Phenolharzbetrieb
Standort

Varziner Str. 49

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.h
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.8
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
11 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Luftreinhaltung / Umsetzung der Anforderungen nach TA Luft 2021
  • Vorbeugender Gewässerschutz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 2021 (TA Luft 2021)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Beschreibung der Mängel

-

Veranlasste Maßnahmen

-

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.