Im Holtkamp 84
47167 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheide
- Management und Betriebsorganisation
- Immissionsschutz allgemein
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- Bescheide und Anzeigen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Überbelegung von Sammelboxen zur Lagerung von unter anderem Straßenkehrricht, gemischten Siedlungsabfällen, Grünschnitt, sowie Papier und Pappe, wodurch nicht sichergestellt ist, dass es zu keiner Vermischung der Abfälle kommt. Anforderung aus § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz1) 4)
(Dieser Mangel wurde am 25.07.2022 behoben) - Unsachgemäße Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, hier: Lagerung von Teerpappe in einem Container, ohne dass der Eintritt von Niederschlagswasser sachgemäß verhindert werden kann. Anforderung aus § 62 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. der Technischen Regel für wassergefährdender Stoffe 779 (TRwS), Kapitel 8.31)
(Dieser Mangel wurde am 22.06.2022 behoben)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.