Wirtschaftsbetriebe Duisburg A.ö.R.
Datum
13.10.2022
Datum der Umweltinspektion
15.06.2022
Anlagenbezeichnung
Recyclinghof Nord
Standort

Im Holtkamp 84

47167 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
-
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.1.1 und 8.12.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
7 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheide
  • Management und Betriebsorganisation
  • Immissionsschutz allgemein
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG 
  • § 47 KrWG 
  • Bescheide und Anzeigen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Überbelegung von Sammelboxen zur Lagerung von unter anderem Straßenkehrricht, gemischten Siedlungsabfällen, Grünschnitt, sowie Papier und Pappe, wodurch nicht sichergestellt ist, dass es zu keiner Vermischung der Abfälle kommt. Anforderung aus § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz1) 4) (Dieser Mangel wurde am 25.07.2022 behoben)
  • Unsachgemäße Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, hier: Lagerung von Teerpappe in einem Container, ohne dass der Eintritt von Niederschlagswasser sachgemäß verhindert werden kann. Anforderung aus § 62 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. der Technischen Regel für wassergefährdender Stoffe 779 (TRwS), Kapitel 8.31) (Dieser Mangel wurde am 22.06.2022 behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.