Krabbenkamp 11
47138 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz allgemein
- Anlagenbegehung
- Überprüfung von Zulassungen
- Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen - Umgang mit gefährlichen Abfällen
- TA Luft Altanlagensanierung
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
- Die Auffangwannen unter den MRR-Anlage, der Vorlagebehälter und der Trocknungsanlagen waren deutlich sichtbar mit Öl verschmutzt. 1) .
Der Mangel wurde behoben. - Ein Kataster für die wiederkehrend prüfflichtigen Anlagen nach AwSV
konnte nicht vorgelegt werden. 1)
Der Mangel wurde behoben. - Entgegen der Vorgaben der 5. BImSchV wurde kein
Immissionsschutzbeauftragter bestellt. 1)
Der Mangel wurde behobe
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.