Haldenstraße 141
47167 Duisburg
Einstufung der Anlage
- Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheide
- Immissionsschutz allgemein
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Registerprüfung
- Nachweispflichten
- § 52 BImSchG
- Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
- § 47 KrWG
- § 11 AbfVerG
- Sicherstellungsbereich nicht sachgerecht ausgewiesen und markiert1) (Mangel am 18.11.2022 behoben)
- Flächenbefestigung teilweise beschädigt1) (Mangel am 18.11.2022 behoben)
- Nutzung einer Halle für die Lagerung von Abfällen, nachdem auf die Lagerung von Abfällen verzichtet worden ist1) (Mangel am 05.10.2022 behoben)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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