Recyclinghof MiRO
Datum
25.01.2023
zuletzt geändert Datum
18.11.2022
Datum der Umweltinspektion
26.09.2022
Anlagenbezeichnung
Holzrecycling und Metallhandel
Standort

Haldenstraße 141

47167 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2, 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
24 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheide 
  • Immissionsschutz allgemein 
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 
  • Registerprüfung 
  • Nachweispflichten
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
  • § 47 KrWG 
  • § 11 AbfVerG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Sicherstellungsbereich nicht sachgerecht ausgewiesen und markiert1) (Mangel am 18.11.2022 behoben)
  •  Flächenbefestigung teilweise beschädigt1) (Mangel am 18.11.2022 behoben)
  • Nutzung einer Halle für die Lagerung von Abfällen, nachdem auf die Lagerung von Abfällen verzichtet worden ist1) (Mangel am 05.10.2022 behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.