Dahlingstraße 88 und 100
47229 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abnahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
- Immissionsschutz
- Abfallstromkontrolle
- Gewerbeabfallverordnung
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
- Gemäß Auflage 3.3.6 des Bescheides vom 28.01.2019 sind in der Betriebseinheit 40 abgestellte, mit Abfällen gefüllte Container abzuplanen oder mit Deckel zu versehen. Einige der mit Abfällen gefüllten Container waren nicht abgeplant oder mit Deckel verschlossen.1)
- Die mit Bescheid vom 28.01.2019 geforderten Dokumentationen (Lagerbestandliste, Ergebnis der Annahmekontrolle, Verbleib der abgegebenen Abfälle) sind unvollständig.1)
Abnahmeschreiben und Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.