CarboTech Production GmbH
Datum
24.11.2022
zuletzt geändert Datum
21.02.2023
Datum der Umweltinspektion
26.09.2022
Anlagenbezeichnung
Aktivierung und Reaktivierung von Aktivkohle
Standort

Elisenstraße 119

45139 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1.h
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Staub- und Geruchsimmissionen/-emissionen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • Genehmigungen
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Lagerung wassergef. Stoffe z.T. ohne Auffangwanne bzw. nicht ausreichend großdimensioniert 1) (Mangel wurde behoben)
  • Feinstaubablagerungen, welche zu Staubimmissionen führen 2)
  • Förderwege z.T. offen und Verladung führt zu Staubimmissionen 2) (Mangel z.T. behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.