Holteyer Straße
45289 Essen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Wasserentnahmeanlagen
- Aufbereitungsanlagen
- Wasserrechtliche Bewilligung vom 20.12.2012
- Bewilligung „altes Recht“ vom 22.06.1936
- Bewilligung „altes Recht“ vom 18.07.1920
- § 93 LWG Gewässeraufsicht
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergef. Stoffen
(AwSV)
Die wiederkehrende Prüfung durch einen Sachverständigen (Prüffrist 06/2023)
der Eigenverbrauchstankstelle (10 m³ Kraftstoff Gefährdungsstufe B)
wurde nicht durchgeführt.
Die Tankstelle wird derzeit nicht betrieben. Sie wird ausschließlich für den
großflächigen Stromausfall zur Betankung von mobilen Netzersatzanlagen
vorgehalten
Vermerk der BezReg zur Gewässeraufsicht
Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.