Am Stadthafen 33
45356 Essen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abfallrecht
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Überwachungserlass des MKULNV vom 24.09.2012
- Lagerung von Abfällen für die „Sortieranlage Siedlungsabfälle“ außerhalb der Halle2) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Metalle lagerten auf ungenehmigten Lagerflächen, da die Lagerfläche mit Abfällen aus dem Überschwemmungsgebiet belegt war.1) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Lagerung von Abfällen auf Containerabstellplatz1) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Altreifen aus der Sortierung wurden in großen Mengen in mehreren Containern gelagert.1) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Verschmutzte Fahrwege in der Umgebung des Brechers, dadurch erhöhte Staubbelastung2)4)
- Beregnungskonzept wurde nicht vorgelegt2)
- Lagerhöhe auf der Außenfläche höher als 7,5 m2)
- Lagerung von Altölfässern ohne Aufangwanne2) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Ungenehmigte Annahme von Laubabfällen, Sickerwässer traten bereits aus und unangenehmer Geruch war festzustellen2) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
- Revisionsschreiben
- Anhörung nach § 28 VwVfG
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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