Am Stadthafen 33
45356 Essen
Einstufung der Anlage
- Immissionsschutz
- Abfallrecht
- Abwasser
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Überwachungserlass des MKULNV vom 24.09.2012
- Lagerung der Abfälle höher als genehmigt 2)
- Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ohne Auffangwanne 2) (Mangel wurde behoben)
- Lagerung von gef. Dämmstoffen und Asbest nicht ordnungsgemäß verpackt2) (Mangel behoben)
- Lagerung in nicht genehmigten Bereichen 1)
- Fehlende Kennzeichnung der Abfälle 1)
- Abluftführung Filteranlage defekt 2)
- organisatorische Mängel 1)
- unvollständige Dokumentation zu den Entwässerungsanlagen 1)
- Funktion, Betrieb und Wartung/Instandhaltung der Entwässerungsanlagen nicht ordnungsgemäß 2)
- Zugang zu Büroräumen und zum Abfallregister wurde am 06.09.2023 verwehrt 1)
- Verbleib von gefährlichen Abfällen kann nicht plausibel dokumentiert werden (in 2021 und 2022 höhere Annahmemengen als Ausgangsmengen) 2)
- Annahme von Abfällen unter offensichtlich falschem Abfallschlüssel, ohne korrekte Einschlüsselung nach Annahmekontrolle (Verstoß gegen den Genehmigungsbescheid) 1)
- Revisionsschreiben
- Bußgeldverfahren
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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