Remondis Recycling GmbH & Co. KG
Datum
30.01.2023
Datum der Umweltinspektion
06.12.2022
Anlagenbezeichnung
Altglasaufbereitungsanlage
Standort

Ostuferstr. 21

45356 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.4, 8.12.2 und 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
14 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
1 Stunde 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz 
  • Abfallrecht 
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG 
  • § 47 KrWG 
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verstoß gegen die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1179/2012 - nicht ordnungsgemäße Verwendung der Konformitätserklärungen nach dem Muster in Anhang II.
  • Die Abdeckung des Förderbandes von der Halle ins Außenlager fehlte an einer Stelle. Der Mangel wurde abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.