Harmuth Dokument Ex GmbH
Datum
08.11.2013
Datum der Umweltinspektion
15.08.2013
16.10.2013
Anlagenbezeichnung
Energetische Verbrennungsanlage - EBS
Standort

Am Stadthafen 33

45356 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
4 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Luftreinhaltung 
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen – VAwS – hier: Prüfungen der Abgasreinigungseinrichtungen, der gültigen Emissionsbegrenzungen und der Durchführung der internen betrieblichen Überwachung, Kontrolle der Emissionsmessberichte, Überprüfung der VAwS-Anlagen (Prüflisten und Sachverständigenprüfungen sowie die Umsetzung der betrieblichen Kontrolle) 
  • Abfallstromkontrolle und Nachweispflichten
  • Überprüfung der Mengenströme auf Plausibilität.
  • Überprüfung des Umganges mit der eANV-Software
  • Registerprüfung für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle.
Grundlage der Umweltinspektion
  • Genehmigungsbescheid vom 19.02.2007, Az.: 56.01.01-8.1-4908 
  • Nachweisverordnung 
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Dokumentationsmängel (nicht umweltrelevant), Mängel wurden inzwischen behoben
  • bei der Überprüfung der Abfallstromkontrolle wurden keine Mängel festgestellt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben zur Mängelbeseitigung

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.