Am Stadthafen 33
45356 Essen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Luftreinhaltung
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen – VAwS – hier: Prüfungen der Abgasreinigungseinrichtungen, der gültigen Emissionsbegrenzungen und der Durchführung der internen betrieblichen Überwachung, Kontrolle der Emissionsmessberichte, Überprüfung der VAwS-Anlagen (Prüflisten und Sachverständigenprüfungen sowie die Umsetzung der betrieblichen Kontrolle)
- Abfallstromkontrolle und Nachweispflichten
- Überprüfung der Mengenströme auf Plausibilität.
- Überprüfung des Umganges mit der eANV-Software
- Registerprüfung für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle.
- Genehmigungsbescheid vom 19.02.2007, Az.: 56.01.01-8.1-4908
- Nachweisverordnung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Dokumentationsmängel (nicht umweltrelevant), Mängel wurden inzwischen behoben
- bei der Überprüfung der Abfallstromkontrolle wurden keine Mängel festgestellt.
Revisionsschreiben zur Mängelbeseitigung
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.