Westuferstraße 15a
45356 Essen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abwasser, allgemein
- Immissionsschutz, Emissionen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- Nichteinhaltung von Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von OW aus dem RHK zur Durchführung von periodischen Systemprüfungen der Löschwasserpumpen (Bescheid vom 06.06.2013, Az: 54.7.4.E-562/12)1) - Mangel behoben
- unvollständige Dokumentation zu den Abscheideranlagen1) - Dokumentation wird erstellt.
- Funktion, Betrieb und Wartung der Abscheideranlagen / Abwasseranlagen nicht ordnungsgemäß2) - Mangel teilweise behoben.
- Dichtheit der Entwässerungsbauwerke und Zulaufleitungen vor der Abscheideranlage teilweise nicht nachgewiesen2)
- Abfüllplatz nicht flüssigkeitsundurchlässig2)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.